STEUERERKLäRUNG 2023: SO ERHALTEN SIE DURCH HANDWERKERLEISTUNGEN EINE STEUERMINDERUNG

In der Steuererklärung können Sie auch Kosten für Arbeiten von Handwerkern geltend machen. Damit man davon auch wirklich profitiert, ist einiges zu beachten. Etwa die Höhe der Kosten oder die Art der Arbeiten. 

Handwerker sind dieser Tage gefragt. Das hat auch damit zu tun, dass das Handwerk eine der am stärksten vom Fachkräftemangel am stärksten betroffenen Branchen ist. Die Wartezeit für einen Termin kann oft mehrere Monate betragen. Selbst, wenn die Branche jüngst über Wachstumsschwierigkeiten klagte. Doch einen Trost gibt es: Wer einen Handwerker engagiert, kann zumindest einen Teil der Kosten bei der Steuer zurückbekommen. 

Vermieter können Kosten teilweise absetzen, als Werbungskosten der Vermietung, sodass sie weniger an Mieteinkünften versteuern müssen. Alle anderen können von einer Steuererstattung profitieren: Ein Teil der Handwerkerkosten wird dann von der sonst zu zahlenden Steuer abgezogen. Anders als bei Werbungskosten sinkt hier nicht das zu versteuernde Einkommen, sondern direkt die fällige Steuer, die das Finanzamt einfordert. Worauf Sie achten müssen bei der Art der Handwerkerleistung, den Kosten und der Steuererklärung, um die Steuerermäßigung on der Finanzverwaltung anerkannt zu bekommen: die Regeln im Überblick.

Welche Arbeiten werden bei der Steuer berücksichtigt? Kann ich Handwerkerkosten absetzen?

Die meisten Kosten für Handwerkerarbeiten können Sie streng genommen nicht, wie andere steuerlich relevante Ausgaben, von der Steuer absetzen. Absetzen meint, dass Ausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden und so steuermindernd berücksichtigt werden. Die Handwerkerkosten wie auch die haushaltsnahen Dienstleistungen werden hingegen als haushaltsnahe Aufwendungen berücksichtigt. Dabei müssen Sie darauf achten, dass es Kosten für Renovierung, Instandsetzung sowie Modernisierung, Sanierung oder Reparatur des Objekts sind. Wenn dabei etwas Neues gebaut wird, werden die Kosten bei der Steuer nicht berücksichtigt.

Was für Arten von Handwerkerarbeiten kann ich für das Steuerjahr 2024 und 2023 angeben?

Bei der Steuer werden die Lohnkosten sowie die Fahrtkosten und Kosten für Arbeitsgeräte, die zum Beispiel gemietet werden müssen, berücksichtigt. Allerdings müssen diese auf der Handwerkerrechnung angegeben sein. Materialkosten können beim Finanzamt nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Zudem sollten Sie beachten, dass die Arbeiten im Haus stattfinden müssen und nicht in der Werkstatt des Handwerkers.

Konkret werden folgende Handwerkerarbeiten vom Finanzamt typischerweise anerkannt:Reparatur und Wartung von Gegenständen im Haushalt wie beispielsweise Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd oder auch Fernseher und PC

Reparatur- und Wartungsarbeiten sowie Austausch von Heizungsanlagen, Gasleitungen oder Elektro- und Wasserinstallationen

Montagearbeiten und Schönheitsreparaturen

Reparatur oder Erneuerung von Bodenbelägen, Fenstern oder Türen 

Malerarbeiten, auch von Türen, Fenstern innen sowie außen, Wandschränken sowie Heizkörpern und -rohren

Trinkwasserprüfung

Schreinerarbeiten

Elektroinstallationen

Modernisierungsarbeiten, zum Beispiel des Badezimmers oder der Einbauküche

Austausch der Einbauküche

TÜV-Kontrolle eines Fahrstuhls

Arbeiten an den Innen- und Außenwänden sowie am Dach oder den Fassaden

Reinigung von Abflussrohren und Dachrinnen

Gartengestaltung und -pflege

Pflasterarbeiten auf dem Grundstück

Arbeiten an der Garage

Schornsteinfegerarbeiten

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ich die Handwerkerkosten steuerlich geltend machen kann?

Für die verschiedenen Handwerkerarbeiten müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Aufwendungen in der Steuererklärung anerkannt werden und Sie durch die Handwerkerleistungen einen Steuervorteil erhalten. So müssen die Arbeiten im Eigenheim, einer Mietwohnung oder in einem Ferienhaus innerhalb der EU, das Sie selbst nutzen, durchgeführt werden. Die Handwerkerarbeiten für einen Neubau sind hier nicht absetzbar. Zudem sollten die Arbeiten von Handwerkern eines selbstständigen Betriebs erbracht und im Anschluss in Rechnung gestellt werden. Denn selbst Renovieren durch Eigenleistung kann auf diesem Wege nicht bei der Steuer angegeben werden. Des Weiteren muss die Handwerkerrechnung und die damit verbundenen Rechnungsbeträge nachweislich von Ihnen beglichen werden. Hier empfiehlt sich die Zahlung per Überweisung anstelle einer Barzahlung.

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Progressionsvorbehalt: Was ist ein Progressionsvorbehalt und wie wirkt er sich steuerlich aus?Wie viele der Kosten für Handwerker kann ich angeben?

Bei der Steuer bekommen Sie als Privatperson 20 Prozent der Arbeitskosten zurück, bei einer Höchstgrenze von 6.000 Euro an Ausgaben. Damit kann ein Steuerbonus von 1.200 Euro pro Jahr erreicht werden. Wenn Sie beispielsweise für einen Fliesenleger 4.000 Euro an Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten bezahlt haben, liegt der Handwerkerbonus von 20 Prozent für Sie also bei 800 Euro Steuergutschrift. Nachzulesen ist das in Paragraph 35a des Einkommensteuergesetzes (§35a EStG).

Wann sollte ich die Handwerkerleistungen in der Steuererklärung angeben?

Entscheidend für die Angabe von Handwerkerkosten bei der Steuererklärung ist das Kalenderjahr, in dem die Rechnung bezahlt wurde (nicht das Jahr, in dem die Arbeiten stattgefunden haben). Die Kosten auf ein anderes Jahr zu übertragen, ist nicht möglich. Aber es besteht die Möglichkeit, dass Sie die Zahlung auf zwei Jahre aufteilen und damit bei den Steuererklärungen in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren profitieren, wenn der Handwerker dabei mitspielt.

Was für Kosten von Handwerkern können Eigentümer in Steuererklärung angeben?

Wenn ein Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie als Privatperson einen Auftrag an einen Handwerksbetrieb für das Wohneigentum vergibt, dann kann der Eigentümer die Kosten bei der Steuer geltend machen, so wie Mieter auch, also als haushaltsnahe Aufwendung. Dies gilt auch für den Zweitwohnsitz oder einen Wochenendwohnsitz ebenso wie für den Urlaubswohnsitz. Dabei muss das Haus oder die Wohnung nicht dauerhaft vom Wohnungseigentümer oder Hauseigentümer bewohnt werden. Auch wenn die eigenen Kinder die Immobilie bewohnen, können Handwerkerleistungen steuerlich abgesetzt werden.

Welche Handwerkerarbeiten können Mieter bei der Steuer geltend machen?

Nicht nur Besitzer, die in ihrer eigenen Immobilie wohnen, können Handwerkerarbeiten bei der Steuer geltend machen: Auch Mieter können durch Handwerkerleistungen bei der Steuererklärung einen Vorteil gewinnen. Das gilt zum Einen für selbst beauftragte Handwerker, etwa bei der Reparatur von Möbeln. Es gilt aber auch bei Handwerkerkosten, die Teil der Nebenkosten sind – etwa für Hausmeister oder Gärtner. Wenn der Mieter die Handwerkerleistung durch die Nebenkostenabrechnung mitbezahlt hat, kann er die Handwerkerkosten ebenfalls mit 20 Prozent in der Steuererklärung geltend machen. Dafür sollten die Handwerkerkosten unbedingt in der Nebenkostenabrechnung aufgelistet sein. Ist dem nicht so, sollten Mieter den Vermieter nach der reinen Arbeitsleistung des Handwerkers und der Rechnung fragen, um diese bei der Steuererklärung angeben zu können.

Welche Handwerkerarbeiten können Vermieter bei der Steuer angeben?

Vermieter haben noch etwas bessere Möglichkeiten, Handwerkerkosten von der Steuer abzusetzen. Bei ihnen geht es nicht nur um eine auf 1.200 Euro begrenzte Steuergutschrift, sondern die Berücksichtigung als Werbungskosten. Sie können somit auch höhere Aufwendungen steuerlich geltend machen. Die Ausgaben werden also steuermindernd berücksichtigt, sodass die Vermieter weniger der Vermietungseinkünfte versteuern müssen. Alle Ausgaben für Erhaltung und Renovierung können sofort abgesetzt werden. Handelt es sich jedoch um sehr umfangreiche Arbeiten, können diese als Herstellungskosten angesehen werden. Dann müssten sie steuerlich meist über 50 Jahre abgeschrieben werden, so wie der Gebäudeanteil der Immobilie auch.

Was sind Erhaltungsaufwendungen?

Das Bundesfinanzministerium zählt zu Erhaltungsaufwendungen solche, die bereits vorhandene Teile, Einrichtungen oder Anlagen erneuern. Dabei soll die Funktion der alten Teile in vergleichbarer Weise modernisiert oder erneuert werden, damit die Möglichkeit der Verwendung und Nutzung erhalten oder wiederhergestellt wird.

Wo muss ich Handwerkerarbeiten in der Steuererklärung eintragen?

Die Handwerkerleistungen in einer eigenen oder gemieteten Wohnung sind in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen" einzutragen. Diese umfasst aktuell fünfzehn Zeilen. Für die Handwerkerleistungen sind dabei die Zeilen 6-9 (Formular für 2023) vorgesehen.

Wie sind Handwerkerkosten bei der Steuererklärung anzugeben, so dass das Finanzamt diese anerkennt?

Damit der Fiskus die Handwerkerleistung auch anerkennt, müssen diese in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ angegeben werden. Dann wird die Dienstleistung als ermittelte Steueranrechnung von der Einkommensteuer, die im Steuerbescheid festgelegt ist, abgezogen. Dafür müssen die Arbeitskosten des Handwerkers auf der Rechnung extra ausgewiesen werden. Wenn bei Wartungsarbeiten keine Materialkosten anfallen, genügt die Rechnung ohne Aufschlüsselung. Zu empfehlen ist, dass die Rechnung nicht bar bezahlt wird. Bei Barzahlung wird unter Umständen kein Steuerbonus gewährt. Eine Quittung über die Barzahlung kann im Einzelfall nicht ausreichen. Hier kommt es auf die Beurteilung des Finanzamts an.

Die Nachweise für die Steueranrechnung müssen seit 2017 nicht mehr generell der Steuererklärung beigefügt werden, es sei denn, die Finanzbehörde verlangt die Rechnungen oder in einzelnen Fällen auch die Überweisungsbelege.

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